Persönliches Budget

Das persönliche Budget ist eine besondere Form der Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Was ist das persönliche Budget?

Das persönliche Budget ist eine besondere Form der Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Statt fertige Dienstleistungen (wie Pflegedienste, Begleitpersonen oder Fahrdienste) zugewiesen zu bekommen, erhältst du einen monatlichen Geldbetrag, mit dem du selbst organisieren kannst, wer dich unterstützt – und wann und wie.

Das heißt: Du entscheidest selbst, wer dir hilft.

Zum Beispiel:

  • Du suchst dir eine Assistenzperson für die Schule oder Arbeit.
  • Du bezahlst jemanden, der dich zu Terminen fährt.
  • Du stellst dir dein Unterstützungs-Team zusammen, das zu deinem Alltag passt.

Das persönliche Budget gibt dir mehr Selbstbestimmung – und mehr Flexibilität im Alltag.

Für wen ist das gedacht?

Für alle Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die Unterstützung brauchen – ganz egal, ob sie:

  • erwachsen oder minderjährig sind,
  • zu Hause leben oder in einer Einrichtung,
  • zur Schule gehen, arbeiten oder sich im Alltag begleiten lassen möchten.

Auch Familien, Eltern mit Behinderung oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf können das persönliche Budget nutzen.

Was kann ich damit machen?

Das persönliche Budget kann in ganz vielen Lebensbereichen eingesetzt werden – zum Beispiel:

  • Alltag: Haushalt, Einkaufen, Begleitung zu Terminen
  • Schule oder Ausbildung: Schulassistenz, Lernhilfe, Begleitung im Schulalltag
  • Arbeit: Arbeitsassistenz, Fahrdienste, Unterstützung im Job
  • Elternschaft: Elternassistenz beim Versorgen und Begleiten des eigenen Kindes
  • Freizeit und Mobilität: Begleitung ins Kino, zum Sport, zu Veranstaltungen
  • Kommunikation: Gebärdensprachdolmetscher, Assistenz bei Sehbehinderung

Du bekommst also kein zusätzliches Geld „obendrauf“. Stattdessen wird eine Leistung, auf die du ohnehin Anspruch hättest – zum Beispiel eine Begleitperson oder Fahrdienst – in Geldform ausgezahlt. Dieses Geld nutzt du, um dir diese Leistung selbst zu organisieren.

Wie lange gilt das Budget?

Das persönliche Budget wird meist für ein Jahr bewilligt – aber das bedeutet nicht, dass es danach automatisch endet.

Die einjährige Bewilligung ist reine Verwaltungspraxis. Sie dient dazu, bei Bedarf etwas anzupassen (z. B. mehr oder weniger Stunden, neuer Arbeitsplatz, Schulwechsel usw.).

Wenn dein Bedarf dauerhaft besteht – wie bei einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Behinderung – wird das Budget in der Regel problemlos verlängert.

Du kannst sogar im Antrag schreiben:

„Da mein Unterstützungsbedarf dauerhaft ist, bitte ich um eine einfache jährliche Fortschreibung ohne neue Bedarfsprüfung.“

Kurz gesagt:

  • Das persönliche Budget ist eine Geldleistung zur Selbstbestimmung,
  • es ersetzt Sachleistungen – aber nicht den Anspruch,
  • du kannst damit den Alltag nach deinen eigenen Bedürfnissen gestalten.

Rechtliche Grundlage

Das persönliche Budget ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt. Wichtige Paragrafen sind:

  • § 29 SGB IX: Was ist das persönliche Budget?
  • § 57 SGB IX: Wie wird es umgesetzt?
  • § 53 SGB IX: Wenn mehrere Träger zuständig sind
  • § 78 SGB IX: Leistungen zur sozialen Teilhabe (z. B. Assistenz, Mobilität, Elternschaft)
  • § 91 SGB IX: Leistungen zur Mobilität (z. B. Fahrdienst)
  • §§ 104–108 SGB IX: Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Träger

Für Kinder und Jugendliche sind außerdem § 35 SGB IX (Teilhabe an Bildung) und § 76 SGB IX(Ziele der Eingliederungshilfe) wichtig.

Wer kann das persönliche Budget beantragen?

Das persönliche Budget ist nicht nur für Erwachsene mit Behinderung gedacht – sondern für alle Menschen, die Unterstützung brauchen, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Dazu zählen auch Kinder, Jugendliche und Eltern mit einer chronischen Erkrankung oder einer (drohenden) Behinderung.

Wer ist antragsberechtigt?

Jede Person mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die Anspruch auf eine Leistung zur Teilhabe hat, kann ein persönliches Budget beantragen.

Das gilt z. B. für:

  • Erwachsene mit Behinderung oder Pflegegrad
  • Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen
  • Kinder mit Unterstützungsbedarf (z. B. durch Autismus, geistige oder körperliche Einschränkungen)
  • Eltern mit Behinderung, die Assistenz bei der Versorgung ihres Kindes benötigen
  • Menschen mit chronischer Erkrankung (z. B. Multiple Sklerose, Fatigue, Sehbehinderung, Depression)

Was ist, wenn Kinder betroffen sind?

Auch Kinder oder Jugendliche können ein persönliches Budget erhalten – etwa für:

  • Schulbegleitung oder Lernassistenz
  • Freizeitassistenz, z. B. für Sportverein, Ferienfreizeit oder Ausflüge
  • Kommunikationshilfen, z. B. bei Hör- oder Sprachbehinderungen

Da Kinder das Budget nicht selbst beantragen können, wird es von den Eltern oder Sorgeberechtigten gestellt. Falls eine rechtliche Betreuung besteht, kann auch die betreuende Person den Antrag übernehmen.

Was ist mit psychischen Erkrankungen oder Autismus?

Auch Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen haben einen Anspruch – etwa bei:

  • Autismus-Spektrum-Störung
  • ADHS oder Entwicklungsverzögerungen
  • Depression, Angststörung oder Psychose
  • Lernbehinderungen oder seelischen Belastungen

Wichtig ist nicht der Name der Diagnose, sondern die Auswirkungen im Alltag. Wenn Unterstützung gebraucht wird, kann auch ein persönliches Budget in Frage kommen.

Was ist mit älteren Menschen oder Pflegebedürftigen?

Auch Menschen mit Pflegegrad können ein persönliches Budget erhalten – entweder zusätzlich zum Pflegegeld oder als Ersatz für bestimmte Pflegesachleistungen. Besonders sinnvoll ist das Budget, wenn du mehr Kontrolle über deine Unterstützungsangebotemöchtest, z. B. bei:

  • selbstorganisierte Alltagshilfen
  • Assistenz für Spaziergänge, Gesellschaft oder Kommunikation
  • individuelle Pflege durch vertraute Personen

Was ist mit Eltern mit Behinderung?

Eltern, die Unterstützung bei der Versorgung oder Erziehung ihrer Kinder brauchen, können Elternassistenz über das persönliche Budget finanzieren.

Beispiele:

  • Hilfe beim Anziehen oder Versorgen des Kindes
  • Begleitung zu Elternabenden, Arztbesuchen, Kita
  • Unterstützung bei schulischen Aufgaben oder Freizeitgestaltung

Auch hier entscheidet der individuelle Bedarf – nicht die Diagnose.

Gut zu wissen:

  • Es spielt keine Rolle, ob du zu Hause wohnst oder in einer Einrichtung.
  • Du brauchst keinen Schwerbehindertenausweis – wichtig ist der konkrete Hilfebedarf.
  • Es ist egal, ob du angestellt bist, zur Schule gehst oder Rentner*in bist – das Budget richtet sich nach deinem Alltag.

Kurz gesagt:

Das persönliche Budget steht allen Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung offen, unabhängig von Alter, Diagnose oder Wohnform.

Auch Kinder, Jugendliche und Eltern mit Assistenzbedarf können es nutzen – mit Unterstützung durch Angehörige oder rechtliche Vertretung.

Wo und wie wird das persönliche Budget beantragt?

Der Antrag auf persönliches Budget klingt im ersten Moment komplizierter, als er ist. Du musst keine besonderen Formulare kennen und brauchst auch nicht alles im Detail erklären. Wichtig ist nur: Du stellst einen formlosen Antrag, in dem du erklärst, dass du Leistungen zur Teilhabe nicht als Sachleistung, sondern als persönliches Budget erhalten möchtest.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird bei dem Leistungsträger gestellt, der normalerweise für deine Unterstützung zuständig ist. Zum Beispiel:

  • Eingliederungshilfe (Sozialamt oder Kreis): zuständig für Menschen mit Behinderung, Elternassistenz, Schulbegleitung
  • Jugendamt: zuständig für Hilfen für Kinder mit Behinderung, zum Beispiel Frühförderung
  • Pflegekasse: zuständig für Pflegebedürftige, Pflegeassistenz
  • Inklusionsamt oder Integrationsamt: zuständig für berufliche Teilhabe, Arbeitsassistenz, Fahrdienst
  • Deutsche Rentenversicherung: zuständig für berufliche Reha-Maßnahmen, Umschulung
  • Agentur für Arbeit: zuständig für Ausbildung und berufliche Teilhabe von jungen Menschen

Wenn du unsicher bist, an wen du dich wenden sollst, stell den Antrag einfach bei einem dieser Träger. Der Antrag muss dann innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Das regelt § 14 SGB IX.

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Das heißt: Du schreibst einen kurzen Brief oder eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

„Ich beantrage ein persönliches Budget für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gemäß § 29 SGB IX. Bitte lassen Sie mir die nötigen Informationen für das weitere Verfahren und zur Zielvereinbarung zukommen.“

Wichtig ist, dass dein Name, Geburtsdatum und deine Adresse enthalten sind. Wenn möglich, beschreibst du auch kurz, was du brauchst, zum Beispiel Assistenz, Fahrten oder Hilfe im Alltag. Falls vorhanden, kannst du Kopien von Bescheiden beilegen, zum Beispiel vom Pflegegrad oder vom Schwerbehindertenausweis.

Stell den Antrag am besten schriftlich und nachweisbar, zum Beispiel per E-Mail mit Lesebestätigung oder als Einwurf-Einschreiben.

Wie lange darf sich die Behörde Zeit lassen?

Die wichtigsten Fristen sind gesetzlich geregelt und gelten für alle Träger.

Wenn du den Antrag versehentlich beim falschen Träger stellst, muss dieser ihn innerhalb von zwei Wochen an den richtigen Träger weiterleiten und dich darüber informieren. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die reguläre Bearbeitungsfrist.

Der zuständige Träger muss innerhalb von drei Wochen über deinen Antrag entscheiden. Wenn ein Gutachten oder eine umfassende Bedarfsermittlung nötig ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Diese Verlängerung muss dir aber spätestens nach drei Wochen schriftlich mitgeteilt werden.

Wird die gesetzliche Frist ohne triftigen Grund überschritten, gilt dein Antrag nach § 18 Absatz 3 SGB IX als fiktiv genehmigt. Du kannst dann eine Leistungsklage beim Sozialgericht einreichen.

Du kannst bereits im Antrag schreiben:

„Ich bitte um eine Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist gemäß §§ 14 und 18 SGB IX.“

Was passiert nach dem Antrag?

Zunächst prüft der Träger deinen Bedarf. Meistens gibt es dafür ein Gespräch oder einen Fragebogen. Du darfst dich bei diesem Termin begleiten lassen, zum Beispiel von einer EUTB-Beratung oder einer vertrauten Person.

Dann wird eine Zielvereinbarung erstellt. Darin wird gemeinsam mit dir festgelegt, wofür du Unterstützung brauchst, wie viel Assistenz du benötigst und wer diese Assistenz erbringen kann. Das können Angehörige, Minijobkräfte oder ein Assistenzdienst sein.

Anschließend wird die Höhe des Budgets berechnet. Du bekommst ein Angebot mit einem Monatsbetrag. Falls das aus deiner Sicht nicht ausreicht, kannst du Widerspruch einlegen.

Sobald das Budget bewilligt ist, bekommst du das Geld monatlich ausgezahlt. Du verwaltest es selbst und setzt es für deine Unterstützung ein.

Checkliste für den Antrag:

  • Wer ist mein Leistungsträger?
  • Welche Hilfe brauche ich konkret?
  • Habe ich den Antrag formlos gestellt?
  • Habe ich alle Unterlagen gesammelt?
  • Bin ich auf das Gespräch zur Zielvereinbarung vorbereitet?
  • Habe ich auf die Entscheidung gewartet oder gegebenenfalls Widerspruch eingelegt?

Kurz gesagt:

Das persönliche Budget beantragst du schriftlich, formlos und selbstbestimmt. Du musst nicht perfekt vorbereitet sein – nur den ersten Schritt machen. Und du hast ein klares Recht auf Antwort – innerhalb weniger Wochen.

Was kann mit dem persönlichen Budget bezahlt werden?

Mit dem persönlichen Budget kannst du genau die Unterstützung finanzieren, die du für deinen Alltag brauchst – nicht das, was andere für sinnvoll halten. Es geht darum, dein Leben so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Das Budget ersetzt eine konkrete Leistung, auf die du Anspruch hast – du bekommst das Geld, um sie selbst zu organisieren.

Wichtig: Es gibt keinen festen Katalog. Entscheidend ist, was du brauchst, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Lebensbereichen stattfinden.

Alltag und selbstständiges Leben

Du kannst zum Beispiel Assistenz finanzieren für

  • Einkaufen, Kochen, Haushalt
  • Begleitung zu Arztbesuchen oder Behörden
  • Hilfe beim Lesen von Post oder Ausfüllen von Formularen
  • Unterstützung bei der Pflege oder Mobilität

Arbeit und Ausbildung

Wenn du Unterstützung brauchst, um zur Arbeit oder Ausbildung zu gelangen oder dort Aufgaben zu bewältigen, kannst du das Budget für folgende Dinge einsetzen:

  • Arbeitsassistenz
  • Begleitperson für den Arbeitsweg
  • Assistenz am Ausbildungsplatz
  • Unterstützung bei der Kommunikation oder Organisation

Schule, Kita und Bildung

Kinder und Jugendliche mit Behinderung können über das persönliche Budget zum Beispiel finanzieren:

  • Schulbegleitung
  • Hilfe beim Lernen oder in den Pausen
  • Begleitung bei Ausflügen oder Klassenfahrten
  • Unterstützung in der Kita oder beim Übergang in die Schule

Elternassistenz

Wenn du selbst ein Kind hast und eine Behinderung oder chronische Erkrankung vorliegt, kannst du mit dem Budget zum Beispiel finanzieren:

  • Hilfe beim Wickeln, Baden, Anziehen des Kindes
  • Begleitung zum Kinderarzt, zur Kita oder in die Schule
  • Unterstützung bei Hausaufgaben oder Freizeitaktivitäten
  • Assistenz bei der Betreuung am Wochenende oder in den Ferien

Freizeit und soziale Teilhabe

Das Budget kann auch dazu dienen, dein Leben außerhalb von Schule, Arbeit oder Familie zu gestalten. Zum Beispiel für:

  • Begleitung ins Kino, Theater oder ins Stadion
  • Unterstützung bei Vereinsaktivitäten
  • Teilnahme an Freizeitkursen oder Sport
  • Urlaubsassistenz oder Tagesausflüge

Kommunikation und Orientierung

Besonders bei Sinnesbeeinträchtigungen oder Autismus kann das Budget eingesetzt werden für:

  • Gebärdensprachdolmetscher
  • Vorlesekräfte oder Bildschirmleseassistenz
  • Orientierungshilfen bei Sehbehinderung
  • Assistenz in neuen Umgebungen oder bei Reizüberflutung

Mobilität

Wenn du nicht selbstständig mobil sein kannst und der öffentliche Nahverkehr nicht zumutbar ist, kannst du das Budget einsetzen für:

  • Fahrdienste
  • Taxi oder Mietwagen mit Fahrer
  • Begleitpersonen auf Wegen zur Arbeit, zur Schule oder zu Freizeitaktivitäten

Kombination mit Pflege

Das persönliche Budget kann mit Pflegeleistungen kombiniert werden. Es ist auch möglich, Leistungen der Pflegeversicherung als persönliches Budget zu erhalten – etwa als Kombinationsleistung mit Pflegegeld oder als Ersatz für ambulante Sachleistungen. Das ist besonders sinnvoll, wenn du selbstbestimmt Pflegekräfte auswählen oder Angehörige entlohnen möchtest.

Was nicht geht

Mit dem persönlichen Budget dürfen keine Leistungen doppelt finanziert werden. Es ersetzt eine Sachleistung – du bekommst also entweder das Geld oder die Leistung, aber nicht beides. Du musst nachweisen, dass du das Geld zweckgerichtet eingesetzt hast – zum Beispiel mit einem einfachen Stundennachweis oder durch Quittungen.

Kurz gesagt:

Mit dem persönlichen Budget bezahlst du genau die Hilfe, die du brauchst – nicht das, was dir zugewiesen wird. Das kann Alltag, Arbeit, Familie, Schule oder Freizeit betreffen. Wichtig ist: Die Hilfe muss dazu dienen, dass du selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilhaben kannst.

Wie hoch ist das persönliche Budget – und wovon hängt das ab?

Die Höhe des persönlichen Budgets hängt davon ab, welchen konkreten Bedarf du hast. Es gibt keine Pauschalen oder Standardbeträge. Das Budget richtet sich immer nach dem, was du brauchst – und danach, was diese Leistung in vergleichbarer Form als Sachleistung kosten würde.

Grundsatz:

Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Leistung. Wenn du zum Beispiel Anspruch auf eine bestimmte Sachleistung hättest (zum Beispiel 20 Stunden Assistenz pro Woche), dann muss dir im persönlichen Budget so viel Geld zur Verfügung gestellt werden, dass du dir diese Leistung selbst organisieren kannst.

Wie wird der Bedarf berechnet?

Der Bedarf wird im Rahmen der Zielvereinbarung oder einer vorherigen Bedarfsfeststellung ermittelt. Dabei wird gemeinsam mit dir oder deiner Vertretung besprochen:

  • Welche Hilfe du brauchst
  • Wann und wie oft du Unterstützung brauchst
  • In welchem Umfang – also wie viele Stunden pro Woche oder Monat
  • Ob besondere Qualifikationen notwendig sind
  • Ob du selbst jemanden einstellen willst oder einen Dienstleister beauftragst

Aus diesen Angaben wird der monatliche Betrag berechnet. Dieser kann sich zusammensetzen aus:

  • Lohnkosten für Assistenzkräfte (zum Beispiel auf Minijob-Basis)
  • Sozialabgaben oder Versicherungspauschalen
  • Fahrtkosten oder Kommunikationshilfen
  • Verwaltungspauschalen, wenn du selbst Assistenz beschäftigst
  • Pauschalen für Urlaubsvertretung, Krankheitsausfälle oder Begleitpersonen

Beispiel:

Wenn du 15 Stunden Assistenz pro Woche brauchst und der übliche Stundensatz für Assistenz bei einem freien Träger 25 Euro beträgt, ergibt das rund 1.500 Euro pro Monat. Dieser Betrag kann dann als persönliches Budget bewilligt werden – ggf. zuzüglich weiterer Kosten (zum Beispiel Fahrten oder Verwaltung).

Was ist, wenn der Betrag zu niedrig angesetzt wurde?

Du kannst jederzeit Widerspruch einlegen oder um Nachbesserung bitten. Wichtig ist, dass du den tatsächlichen Bedarf gut begründest und ggf. mit Beispielen belegst. Das geht auch nachträglich – zum Beispiel, wenn du feststellst, dass du mehr Assistenz brauchst, als ursprünglich eingeschätzt.

Gibt es Höchstgrenzen?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für das persönliche Budget. Die einzige Begrenzung ist: Es muss angemessen sein und sich an dem orientieren, was die entsprechende Sachleistung kosten würde. Manche Träger versuchen, Pauschalen festzulegen – das ist rechtlich nicht zulässig, wenn dein individueller Bedarf höher ist.

Kann das Budget schwanken?

Ja, das persönliche Budget kann sich verändern, wenn sich dein Bedarf verändert. Zum Beispiel:

  • Wenn du nach einem Klinikaufenthalt vorübergehend mehr Unterstützung brauchst
  • Wenn dein Kind älter wird und der Assistenzbedarf sich verändert
  • Wenn sich dein Arbeitsweg, deine Wohnsituation oder dein Gesundheitszustand ändern

Dann kannst du eine Erhöhung oder Anpassung beantragen – das ist jederzeit möglich.

Kurz gesagt:

Die Höhe des persönlichen Budgets richtet sich nach deinem individuellen Bedarf. Du bekommst so viel Geld, wie du brauchst, um die Leistungen zu finanzieren, auf die du Anspruch hättest. Es gibt keine feste Grenze – nur die Pflicht, das Budget sinnvoll und zweckgebunden zu nutzen.

Wie läuft das mit der Zielvereinbarung?

Bevor du das persönliche Budget erhältst, wird gemeinsam mit dem Leistungsträger eine sogenannte Zielvereinbarung erstellt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens und regelt, wie das Budget verwendet wird. Ziel ist, dass klar und schriftlich festgehalten wird, welche Unterstützung du brauchst, wofür das Geld eingesetzt wird und wie die Leistung gesichert wird.

Was ist eine Zielvereinbarung?

Die Zielvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und dem Leistungsträger. Sie ist keine komplizierte Vertragsform, sondern eine verständliche Übersicht. In ihr wird festgehalten:

  • Was du mit dem Budget erreichen möchtest (z. B. mehr Selbstständigkeit, Teilnahme an Bildung, Erziehung des eigenen Kindes)
  • Welche konkreten Leistungen du damit finanzierst (z. B. Assistenz im Alltag, Schulbegleitung, Mobilitätshilfe)
  • Wie viele Stunden oder welcher Umfang pro Woche oder Monat vorgesehen ist
  • Wer die Leistungen erbringt (z. B. Angestellte, Angehörige, Assistenzdienst)
  • Wie du die Verwendung des Budgets nachweist

Die Vereinbarung ist keine Einbahnstraße. Sie entsteht im Gespräch – gemeinsam mit dir. Du kannst Wünsche, Ideen und Änderungen einbringen.

Was passiert, wenn man sich nicht einig wird?

Wenn der Leistungsträger und du keine Einigung über die Zielvereinbarung erzielen, kann trotzdem eine Entscheidung getroffen werden. Es ist nicht erlaubt, die Auszahlung des Budgets dauerhaft zu verweigern, nur weil eine Einigung über jedes Detail fehlt.

Du hast das Recht auf ein persönliches Budget, wenn du Anspruch auf die entsprechende Leistung hast. Bei Streitfällen kannst du Widerspruch einlegen oder Unterstützung durch Beratung oder rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Was ist mit dem Nachweis?

Du musst nachweisen, dass das Budget für die vereinbarten Zwecke eingesetzt wurde. Das kann sehr einfach geschehen, zum Beispiel:

  • Stundenzettel oder Tätigkeitsnachweise
  • Quittungen oder Rechnungen
  • einfache Tabellen oder Listen

Wichtig ist: Du musst nicht jede einzelne Ausgabe im Detail belegen – es geht darum, dass klar wird, dass das Geld zweckgebunden verwendet wurde.

Was ist, wenn sich mein Bedarf ändert?

Die Zielvereinbarung kann jederzeit angepasst werden. Du kannst Änderungen beantragen, wenn du mehr oder weniger Unterstützung brauchst, wenn sich deine Lebenssituation ändert oder du einen anderen Assistenzanbieter nutzen möchtest. Das persönliche Budget soll zu deinem Leben passen – nicht umgekehrt.

Kurz gesagt:

Die Zielvereinbarung legt gemeinsam mit dir fest, wie das Budget genutzt wird. Sie gibt Sicherheit für dich und den Leistungsträger. Sie ist flexibel, darf angepasst werden und stellt sicher, dass du dein Leben mit Unterstützung so selbstbestimmt wie möglich gestalten kannst.

Was ist beim persönlichen Budget für Kinder, Jugendliche und Familien besonders zu beachten?

Das persönliche Budget ist nicht nur für Erwachsene gedacht. Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können von dieser Unterstützungsform profitieren – und ebenso Eltern, die selbst eine Beeinträchtigung haben. Wichtig ist: Der Bedarf bestimmt die Leistung, nicht das Alter.

Wer stellt den Antrag bei Kindern?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können das persönliche Budget nicht selbst beantragen. Den Antrag stellen in der Regel:

  • die Eltern oder Sorgeberechtigten
  • eine rechtliche Betreuung (falls eingerichtet)
  • in Einzelfällen auch das Jugendamt, wenn es für Hilfen zur Erziehung zuständig ist

Ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche bei entsprechender Reife in bestimmten Bereichen mitentscheiden. Das wird im Einzelfall geprüft.

Was kann für Kinder finanziert werden?

Für Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung kann das Budget zum Beispiel genutzt werden für:

  • Schulbegleitung
  • Assistenz in der Kita
  • Freizeitassistenz (Sportverein, Ausflüge, Ferienfreizeit)
  • Unterstützung bei der Kommunikation (z. B. Dolmetscher, Orientierungshilfe)
  • Hilfe im Alltag, z. B. bei der Strukturierung oder emotionalen Begleitung
  • Begleitpersonen bei Reizüberflutung oder in Übergangssituationen

Wichtig ist: Das Budget soll die Teilhabe des Kindes ermöglichen. Es darf nicht zur Finanzierung medizinischer oder rein therapeutischer Maßnahmen verwendet werden, sondern dient der sozialen Teilhabe im Alltag.

Was ist mit Eltern, die selbst Unterstützung brauchen?

Eltern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung haben Anspruch auf sogenannte Elternassistenz. Diese kann über das persönliche Budget finanziert werden – zum Beispiel für:

  • Hilfe beim Versorgen des Kindes (wickeln, füttern, begleiten)
  • Unterstützung bei Arztbesuchen, Kita-Terminen oder Elternabenden
  • Begleitung bei Freizeitaktivitäten mit dem Kind
  • Assistenz in besonderen Situationen wie Ferien oder Krankheit des Kindes

Auch hier gilt: Entscheidend ist, dass die elterliche Verantwortung wahrgenommen werden kann. Die Unterstützung richtet sich nicht nach dem Alter des Kindes, sondern nach dem Bedarf des Elternteils.

Was ist mit jungen Erwachsenen?

Sobald Jugendliche volljährig sind, können sie das Budget selbst beantragen – zum Beispiel für:

  • Assistenz in der Ausbildung oder beim Übergang in den Beruf
  • Hilfe beim Wohnen oder in der eigenen Wohnung
  • Unterstützung in der Freizeit
  • Mobilitätsassistenz

Auch Übergänge (z. B. von Schule zu Ausbildung) oder Wohnortwechsel können Anlässe sein, um ein Budget neu zu beantragen oder anzupassen.

Wichtig: In dieser Phase ist eine gute Beratung besonders wertvoll – zum Beispiel durch EUTB-Stellen oder Beratungsangebote von Vereinen.

Kurz gesagt:

Das persönliche Budget ist auch für Kinder, Jugendliche und Eltern mit Behinderung eine echte Chance. Es ermöglicht, individuell passende Unterstützung im Alltag, in der Schule, im Familienleben oder in der Freizeit zu finanzieren. Dabei gilt immer: Der Mensch steht im Mittelpunkt – nicht die Institution.

Welche Pflichten habe ich als Budgetnehmerin oder Budgetnehmer?

Wer ein persönliches Budget erhält, übernimmt mehr Verantwortung als bei einer klassischen Sachleistung. Dafür bekommst du auch mehr Freiheit. Wichtig ist: Du bist nicht allein – viele der Pflichten lassen sich gut organisieren, oft mit wenig Aufwand.

Wofür bist du verantwortlich?

Wenn du ein persönliches Budget bekommst, bist du selbst dafür zuständig, dass die Hilfe auch tatsächlich erbracht wird. Du entscheidest, wer dich unterstützt, wann und wie. Das bedeutet auch: Du musst sicherstellen, dass das Geld zweckgebunden eingesetzt wird.

Das heißt konkret:

  • Du bezahlst die Menschen, die dich unterstützen, aus deinem Budget
  • Du führst einfache Nachweise, wie das Geld verwendet wurde
  • Du informierst den Leistungsträger, wenn sich etwas ändert

Was musst du nachweisen?

Du musst belegen können, dass das Budget für den vereinbarten Zweck verwendet wurde. Der Nachweis muss nicht kompliziert sein. Je nach Vereinbarung genügt zum Beispiel:

  • Eine Stundenaufstellung deiner Assistenzkräfte
  • Quittungen oder einfache Rechnungen
  • Monatliche Berichte mit kurzer Zusammenfassung
  • Kontoauszüge oder Abrechnungslisten

Der genaue Umfang wird meist in der Zielvereinbarung festgelegt. Dort steht auch, ob monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgerechnet werden soll.

Was passiert bei Krankheit oder Ausfall?

Wenn du deine Assistenz nicht einsetzen kannst – zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub oder plötzlicher Änderung – bist du verpflichtet, das dem Leistungsträger mitzuteilen. In der Regel kannst du das Budget auch in dieser Zeit weiterverwenden, z. B. für Vertretungen.

Was ist mit den Arbeitsverträgen?

Wenn du selbst Assistenzkräfte anstellst, übernimmst du die Rolle einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers. Das heißt:

  • Du meldest deine Assistenzkraft bei der Minijob-Zentrale oder Krankenversicherung an
  • Du zahlst Sozialabgaben (diese sind im Budget enthalten)
  • Du führst einfache Lohnabrechnungen oder nutzt dafür Hilfe (z. B. Budgetverwaltung)

Es ist auch möglich, mit bestehenden Diensten oder Agenturen zusammenzuarbeiten – dann übernehmen diese die Formalitäten, und du hast weniger Aufwand.

Muss ich etwas zurückzahlen?

Nur wenn das Budget zweckwidrig verwendet wurde oder du keine Nachweise lieferst, kann der Träger Geld zurückfordern. Das ist selten – und meist nur dann der Fall, wenn gar kein Nachweis erfolgt oder das Budget für private Zwecke (wie Möbel, Urlaub oder Geschenke) eingesetzt wird.

Was ist bei Unsicherheit?

Niemand muss alles allein machen. Du kannst dich bei Fragen jederzeit an Beratungsstellen wenden – zum Beispiel an eine EUTB, eine Selbsthilfeorganisation oder eine Assistenzagentur. Auch der Leistungsträger selbst ist verpflichtet, dich zu unterstützen.

Kurz gesagt:

Mit dem persönlichen Budget übernimmst du mehr Verantwortung – aber du bekommst auch mehr Kontrolle über dein Leben. Wer das Budget sinnvoll und transparent einsetzt, muss keine Sorgen haben. Die Pflichten sind klar, aber gut machbar – auch mit Unterstützung.

Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird – oder nichts passiert?

Nicht jeder Antrag auf persönliches Budget wird sofort bewilligt. Manchmal bekommst du einen ablehnenden Bescheid. Manchmal hörst du gar nichts. In beiden Fällen hast du Rechte – und du kannst dich wehren. Wichtig ist: Du bist nicht allein, und es gibt Wege, das Budget trotzdem durchzusetzen.

Was tun bei einer Ablehnung?

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, muss der Leistungsträger dir einen schriftlichen Bescheid schicken. In diesem Bescheid muss stehen:

  • warum der Antrag abgelehnt wurde
  • auf welcher rechtlichen Grundlage
  • welche Rechtsmittel dir zur Verfügung stehen

Du hast dann in der Regel einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen – am besten mit Begründung, aber auch ein kurzer Hinweis reicht zunächst. Danach kannst du weitere Unterlagen nachreichen.

Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird, kannst du Klage beim Sozialgerichteinreichen. Das Gericht prüft dann, ob die Ablehnung rechtmäßig war.

Was tun, wenn du gar nichts hörst?

Auch das kommt vor: Du stellst den Antrag, und der Träger meldet sich nicht. In diesem Fall gelten gesetzlich festgelegte Fristen. Nach § 14 SGB IX muss der Träger innerhalb von drei Wochen entscheiden – bei Gutachten maximal fünf Wochen. Wenn du nach Ablauf dieser Frist keine Entscheidung bekommst, kannst du eine sogenannte Untätigkeitsklage einreichen.

Noch wichtiger: Wenn der Träger diese Fristen überschreitet, ohne sich zu melden, gilt dein Antrag unter bestimmten Bedingungen sogar als fiktiv genehmigt. Das heißt: Du darfst davon ausgehen, dass der Antrag als bewilligt gilt – und kannst auf dieser Grundlage eine Leistungsklage einreichen (§ 18 Absatz 3 SGB IX).

Was tun bei unklarer Zuständigkeit?

Wenn du deinen Antrag an den falschen Träger gestellt hast, muss dieser ihn innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterleiten – das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 SGB IX). Du musst dich also nicht selbst durch die Ämter kämpfen. Diese Pflicht zur Weiterleitung liegt bei den Behörden.

Was tun, wenn das Budget zu niedrig angesetzt wird?

Auch dann kannst du Widerspruch einlegen – mit der Begründung, dass dein tatsächlicher Bedarf höher ist. Du kannst:

  • konkrete Beispiele und Alltagssituationen nennen
  • bereits bewilligte Stunden anderer Leistungen anführen
  • auf Empfehlungen von Beratungsstellen oder Fachleuten verweisen
  • auf dein Wunsch- und Wahlrecht hinweisen (§ 8 SGB IX)

Wo bekommst du Hilfe?

Niemand muss das allein durchstehen. Unterstützung bekommst du zum Beispiel bei:

  • EUTB-Beratungsstellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung)
  • Selbsthilfegruppen oder Vereinen
  • Anwältinnen und Anwälten für Sozialrecht
  • Budgetassistenz- oder Assistenzdiensten
  • engagierten Sozialarbeiterinnen oder Familienhelferinnen

Kurz gesagt:

Wenn dein Antrag abgelehnt wird oder nichts passiert, hast du das Recht auf Widerspruch, Klage oder Beschwerde. Die Fristen sind gesetzlich geregelt – und sie schützen dich. Hol dir Unterstützung, bleib dran, und lass dich nicht entmutigen. Viele Budgets werden erst im zweiten Anlauf bewilligt.


Häufige Fragen – kurz und klar beantwortet

Was ist das persönliche Budget?

Das persönliche Budget ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Du bekommst kein Angebot „von der Stange“, sondern organisierst deine Unterstützung selbst – mit dem Geld, das dir dafür zusteht.

Wer kann das persönliche Budget bekommen?

Alle Menschen mit Behinderung oder mit einem Anspruch auf Teilhabeleistungen – auch Kinder, Jugendliche, ältere Menschen oder Eltern mit Assistenzbedarf. Entscheidend ist dein Bedarf, nicht deine Diagnose oder dein Alter.

Wie stelle ich den Antrag?

Einfach schriftlich – per Brief oder E-Mail – bei deinem Leistungsträger. Du musst nur schreiben, dass du eine bestimmte Leistung als persönliches Budget statt als Sachleistung erhalten möchtest. Es gibt dafür keine festen Formulare.

Was kann ich damit bezahlen?

Zum Beispiel Assistenz im Alltag, Elternassistenz, Schulbegleitung, Fahrdienste, Hilfe am Arbeitsplatz, Unterstützung in der Freizeit oder bei Kommunikation. Wichtig ist: Die Leistung muss der Teilhabe dienen – und zweckgebunden eingesetzt werden.

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bekomme?

Der Träger muss innerhalb von drei Wochen über deinen Antrag entscheiden – oder innerhalb von fünf Wochen, wenn ein Gutachten nötig ist. Wenn du nach dieser Zeit nichts hörst, kannst du dich wehren. Manchmal gilt dein Antrag sogar als fiktiv genehmigt (§ 18 SGB IX).

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Nur wenn du das Geld nicht für den vereinbarten Zweck verwendest oder keine Nachweise einreichst. Wenn du das Budget korrekt nutzt, gibt es keine Rückzahlungspflicht.

Was ist eine Zielvereinbarung?

In der Zielvereinbarung wird mit dem Träger gemeinsam festgelegt, wofür das Budget verwendet wird, wie viel du brauchst und wie du die Verwendung nachweist. Sie gibt dir Sicherheit – und kann bei Bedarf angepasst werden.

Kann ich auch Angehörige oder Freunde bezahlen?

Ja – solange die Person die vereinbarte Leistung zuverlässig erbringt und die Vergütung angemessen ist. Das wird im Rahmen der Zielvereinbarung geregelt.

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Dann kannst du Widerspruch einlegen – innerhalb eines Monats. Auch eine Klage beim Sozialgericht ist möglich. Viele Anträge werden erst im zweiten Schritt bewilligt.

Wo bekomme ich Hilfe?

Bei der EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung), bei Vereinen, bei Fachanwältinnen für Sozialrecht oder bei Menschen, die selbst Erfahrung mit dem Budget haben. Auch wir als InkluFusion helfen gerne weiter.

Kurz gesagt:

Das persönliche Budget ist eine große Chance für mehr Selbstbestimmung. Es erfordert ein wenig Organisation – aber gibt dir dafür die Kontrolle über deine Teilhabe zurück. Stell deinen Antrag, hol dir Unterstützung, und bleib dran. Es lohnt sich.


Praxisbeispiele für den Einsatz des persönlichen Budgets 

Haushalt und Alltag

  • Einkaufen und Essenszubereitung
  • Wäsche waschen und Haushaltspflege
  • Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
  • Hilfe bei Medikamentenorganisation
  • Unterstützung bei Post, Formularen, Schreiben
  • Morgen- und Abendrituale (Anziehen, Hygiene)
  • Organisation und Terminplanung
  • Hilfe bei technischen Aufgaben (Reparaturen)
  • Unterstützung beim Umgang mit Verträgen & Rechnungen
  • Alltagsstruktur und Tagesplanung

(Quelle: LWL‑Infoheft – Haushalt & Alltag)  

Mobilität und Wegeassistenz

  • Begleitung zum Arzt, Therapie, Behörden
  • Fahrten zur Arbeit oder Schule
  • Unterstützung im öffentlichen Nahverkehr
  • Begleitung bei Einkäufen oder Freizeitaktivitäten
  • Transfers zu Freizeit- oder Sportveranstaltungen
  • Hilfe bei Orientierung und Transfers (z. B. Umsteigen)
  • Unterstützung bei Taxi- oder Mietwagenfahrten
  • Begleitung zu Familien- und Sozialkontakten
  • Unterstützung bei Reisen und Urlaubsplanung
  • Hilfe bei Nachtfahrten oder ungünstigen Witterungen

(Quellen: Familienratgeber, BTHG-Umsetzungsbegleitung)   

Freizeit und soziale Teilhabe

  • Kino-, Theater-, Museumsbesuche
  • Teilnahme an Festivals, Konzerten, Sportveranstaltungen
  • Beratung oder Begleitung bei Vereinsaktivitäten
  • Tagesausflüge oder Wanderungen
  • Teilnahme an Kursen, Workshops, Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei Ehrenamt und Festbesuchen
  • Begleitung bei Ferienfreizeiten
  • Urlaubsassistenz und Tagesreisen
  • Teilnahme an Nachbarschafts- oder Gemeindeveranstaltungen
  • Besuch von Freunden oder Familienfeiern

(Quelle: Hamburg Freizeitassistenz-Pauschale)    

Arbeit, Ausbildung und Schulbegleitung

  • Assistenz am Arbeitsplatz oder Ausbildungsort
  • Begleitung zu Meetings, Pausen oder Arbeitsplatzwechsel
  • Unterstützung bei Bewerbung, Vorstellungsgespräch
  • Hilfe bei digitalen Aufgaben oder Kommunikation
  • Begleitung zu Weiterbildungen oder Schulprojekten
  • Hilfestellung im Schulalltag, bei Klassenfahrten oder Prüfungen
  • Unterstützung bei Lernorganisation und Hausaufgaben
  • Begleitung zu Kita, Schulveranstaltungen oder Elternabenden
  • Assistenz bei Berufsschule oder Praktika
  • Hilfe im Übergang Schule→Ausbildung oder Beruf

(Quelle: Umsetzungsbegleitung BTHG § 116 Abs. 2 ff.)  

Elternassistenz

  • Hilfe beim Wickeln, Füttern, Anziehen des Kindes
  • Begleitung zu Kinderarzt, Therapie, Kita
  • Unterstützung bei Hausaufgaben und Freizeitaktivitäten
  • Begleitung bei Elternabenden oder Kita-Elternevents
  • Hilfe bei Kindergeburtstagen oder Ferienbetreuung
  • Assistenz bei Ausflügen oder Spielen
  • Unterstützung bei Familienreisen mit Kind
  • Hilfe bei Betreuung im Krankheitsfall
  • Begleitung zu Behörden- oder Bankwegen mit Kind
  • Unterstützung bei Übergängen (z. B. Schuleintritt)

(Familienratgeber, BTHG Umsetzungsbegleitung)   

Kommunikations- und Dolmetscherassistenz

  • Gebärdensprachdolmetscher bei Arzt oder Behörde
  • Bildschirmlesehilfe und Vorlesen
  • Unterstützung bei Telefonaten und Online-Kommunikation
  • Hilfe bei Formularen, E‑Mails und Textbearbeitung
  • Begleitung bei Gesprächen und Verhandlungen
  • Struktur- und Gesprächshilfe bei Autismus oder ADHS
  • Dolmetschen bei Videochats oder Workshops
  • Hilfe bei Verständigung im Alltag, z. B. Kommunikation mit Kolleg:innen

(BTHG, Familienratgeber)  

Pflegeergänzende Assistenz

  • Unterstützung bei Körperpflege (Duschen, Toilettengänge)
  • Hilfe beim Anziehen, Hautpflege, Nahrung
  • Begleitung bei Transfer oder Mobilität (z. B. Rollstuhl)
  • Unterstützung bei Pflegeaufgaben (Verbände, Prothesen)
  • Nachtbegleitung oder Hausbesuchspflege
  • Hilfe bei medizinischer Hausversorgung, sonstiger Alltagspflege

(LWL, Familienratgeber)  

Wohnen & Lebensorganisation

  • Hilfe bei Umzug und Einrichtung
  • Unterstützung bei Reinigung und Reparaturen
  • Organisation von Verträgen, Versicherungen, Rechnungen
  • Begleitung bei Behördengängen zur Wohnung
  • Hilfe bei Internet-Installation und Technik
  • Unterstützung bei Gartenpflege, Müllentsorgung
  • Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen
  • Hilfe bei Sicherheitsfragen oder Nachbarschaftskontakt
  • Organisation von Haushaltshilfen oder Diensten

(Familienratgeber, BTHG)   


Musterantrag – Persönliches Budget

Absender:
[Vorname Nachname]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Geburtsdatum]
[ggf. Versichertennummer]
[Telefon / E-Mail]

Empfänger:
[Name des bekannten Trägers – z. B. Sozialamt, Jugendamt, Rentenversicherung]
[Adresse des Trägers]
Ort, Datum

Betreff: Antrag auf trägerübergreifendes Persönliches Budget gemäß §§ 29, 53, 57 und 104 ff. SGB IX i. V. m. § 14 SGB IX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Gewährung eines Persönlichen Budgets zur selbstbestimmten Organisation von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gemäß § 29 SGB IX.

Da sich mein Unterstützungsbedarf voraussichtlich auf mehrere Leistungsbereiche erstreckt (z. B. Alltag, Elternrolle, Mobilität, Arbeit), beantrage ich das Budget trägerübergreifendgemäß § 53 SGB IX.

Ich bitte darum, diesen Antrag ggf. an die zuständigen Träger weiterzuleiten (§ 14 SGB IX) und mich über die Zuständigkeit sowie das weitere Verfahren schriftlich zu informieren.

Mein Unterstützungsbedarf umfasst insbesondere:

  • Assistenzleistungen im Alltag (z. B. Begleitung zu Terminen, Einkäufen, Freizeitaktivitäten)
  • Mobilitätshilfen (z. B. bei unzumutbarer Nutzung des ÖPNV)
  • Elternassistenz zur Wahrnehmung meiner Verantwortung gegenüber meinem Kind
  • ggf. Arbeitsassistenz oder Unterstützung im häuslichen Umfeld

Zielsetzung des Budgets:

Ziel ist eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, am Familienleben und an beruflichen sowie außerberuflichen Aktivitäten – unter Wahrung meines Wunsch- und Wahlrechts gemäß § 8 SGB IX.

Ich bitte um:

  • Einleitung einer Bedarfsfeststellung und Erstellung einer Zielvereinbarung gemäß § 57 SGB IX
  • Hinweise zu eventuell benötigten Unterlagen
  • Mitteilung über eine zeitnahe Terminvergabe für ein persönliches Gespräch zur Bedarfsklärung

Hinweis zur Frist:

Bitte beachten Sie die gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Wochen gemäß § 14 Absatz 2 SGB IX bzw. fünf Wochen, wenn ein Gutachten erforderlich ist. Sollte ein anderer Träger zuständig sein, erwarte ich eine Weiterleitung innerhalb von zwei Wochen gemäß § 14 Absatz 1 SGB IX.

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift (bei Briefversand)]

[Name]

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