Offener Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und die Bundesregierung
Teilhabe ist kein Einsparpotenzial – Menschenwürde und Menschenrechte sind nicht verhandelbar
Inhaltsverzeichnis
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,
sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,
wir haben uns bereits mit einem offenen Brief an Sie gewandt. Darin haben wir vor einer Politik gewarnt, die die Eingliederungshilfe und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zunehmend als Kostenproblem behandelt.
Unsere Sorge ist seitdem nicht kleiner geworden.
Im Gegenteil: Ihre öffentlichen Äußerungen zur Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe, das inzwischen bekannt gewordene Vorschlagsbuch zu möglichen Einsparungen bei Leistungsgesetzen und der Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergeben ein politisches Gesamtbild, das uns zutiefst beunruhigt.
Dabei muss eines von Beginn an unmissverständlich feststehen:
Die Würde des Menschen steht nicht unter Finanzierungsvorbehalt.
Deutschland ist zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet
Deutschland hat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Seit März 2009 ist sie für Deutschland verbindlich. Sie ist kein unverbindliches Leitbild, keine freundliche Empfehlung und kein Schönwetterpapier.
Sie verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu schützen und schrittweise vollständig zu verwirklichen.
Dazu gehören unter anderem:
- das Recht auf Selbstbestimmung,
- das Recht auf Barrierefreiheit,
- das Recht auf inklusive Bildung,
- das Recht auf Arbeit,
- das Recht auf politische und gesellschaftliche Teilhabe,
- das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft,
- sowie das Recht, bei allen Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, eng konsultiert und aktiv einbezogen zu werden.
Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Staat ausdrücklich, Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen bei der Entwicklung und Umsetzung entsprechender Gesetze und politischer Maßnahmen eng einzubeziehen.
Der zuständige UN-Fachausschuss hat Deutschland 2023 erneut geprüft. Seine Schlussbemerkungen zeigen weiterhin erhebliche strukturelle Defizite, unter anderem beim selbstbestimmten Wohnen, bei inklusiver Bildung, beim Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, bei Barrierefreiheit und bei der wirksamen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen.
Deutschland wurde nicht aufgefordert, Menschenrechte kostengünstiger zu verwalten.
Deutschland wurde aufgefordert, Aussonderung, institutionelle Abhängigkeit und bestehende Barrieren konsequent abzubauen.
Stattdessen entsteht der Eindruck, dass gerade die Leistungen infrage gestellt werden, die für ein selbstbestimmtes Leben unverzichtbar sind.
Ihre Äußerungen zur Eingliederungshilfe haben Vertrauen beschädigt
Am 3. Juni 2025 erklärten Sie, Herr Bundeskanzler, jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe seien „so nicht länger akzeptabel". Sie stellten dabei die berechtigten Bedarfe ausdrücklich der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte gegenüber – auch wenn Sie im selben Atemzug betonten, die Bundesrepublik Deutschland bleibe „ein sozialer Rechtsstaat" und Leistungsberechtigte hätten weiterhin Anspruch „ohne Wenn und Aber".
In der Praxis funktioniert dieses Versprechen nicht. Menschen mit Behinderungen erleben stattdessen lange Wartezeiten, eine restriktive Bewilligungspraxis und ständig neue Nachweispflichten. Seien Sie froh, Herr Bundeskanzler, dass Sie selbst nichts von der Eingliederungshilfe benötigen.
Diese Formulierung hat viele Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Assistenzkräfte und soziale Organisationen erschüttert.
Denn die Eingliederungshilfe ist kein beliebiger Haushaltsposten.
Sie ermöglicht Menschen, ihren Alltag zu bewältigen, eine Schule zu besuchen, einer Arbeit nachzugehen, selbstbestimmt zu wohnen, soziale Beziehungen zu pflegen und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Wir fragen Sie daher:
Was genau ist für Sie nicht akzeptabel?
- Dass mehr Menschen ihre gesetzlich garantierten Rechte wahrnehmen?
- Dass Löhne und Sachkosten steigen?
- Dass notwendige Assistenz nicht kostenlos erbracht werden kann?
- Dass Menschen mit Behinderungen nicht länger lediglich verwahrt oder versorgt, sondern individuell und personenzentriert unterstützt werden sollen?
Kostensteigerungen sind nicht automatisch der Beweis für ausufernde Leistungen. Sie können auch Ausdruck steigender Personalkosten, der allgemeinen Preisentwicklung, einer wachsenden Zahl leistungsberechtigter Menschen und einer stärkeren Personenzentrierung sein.
Auch die Lebenshilfe weist darauf hin, dass wesentliche Kostensteigerungen durch Inflation, steigende Personalkosten und eine wachsende Zahl von Leistungsberechtigten erklärbar sind.
Wer ausschließlich auf die Gesamtsumme blickt, verschweigt, was mit diesen Leistungen verhindert wird:
Isolation, Abbruch von Bildung und Beschäftigung, Überlastung von Angehörigen, Verlust selbstbestimmter Wohnformen, gesundheitliche Verschlechterung, zunehmende Pflegeabhängigkeit, Armut und institutionelle Unterbringung.
Das ist keine Einsparung.
Es ist eine Verlagerung der Folgen auf andere Sozialleistungssysteme, auf Familien und vor allem auf die betroffenen Menschen selbst.
Das bekannt gewordene Vorschlagsbuch ist hochgradig besorgniserregend
Der Paritätische Gesamtverband hat im April 2026 ein zuvor nicht öffentliches Arbeitspapier veröffentlicht und ausgewertet. Es trägt den Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen", ist auf den 25. März 2026 datiert, umfasst 108 Seiten und wird als „Vorschlagsbuch" bezeichnet. Es enthält Vorschläge unterschiedlicher Bundesministerien, Länder und kommunaler Spitzenverbände.
Wir stellen ausdrücklich klar:
Nicht jeder in diesem Papier aufgeführte Vorschlag ist bereits Regierungspolitik, ein Gesetzentwurf oder geltendes Recht.
Gerade deshalb erwarten wir von der Bundesregierung eine unmissverständliche Positionierung.
Denn würden wesentliche Teile dieser Vorschläge umgesetzt, könnten sie tief in die bestehenden Rechte von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen eingreifen.
Der Paritätische warnt unter anderem vor Vorschlägen zu:
- einem stärkeren Vorrang von Infrastruktur- und Gruppenangeboten vor individuellen Leistungen,
- einer Ausweitung gemeinschaftlich erbrachter Assistenzleistungen,
- Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts,
- stärkeren Steuerungs- und Belegungsrechten der Leistungsträger,
- der Anrechnung von Einkommen und Vermögen,
- zusätzlichen Eigenanteilen,
- sowie der Schwächung individueller Rechtsansprüche.
Sollten diese Vorschläge umgesetzt werden, wäre dies keine bloße Verwaltungsreform.
Es wäre eine politische Richtungsentscheidung zulasten von Selbstbestimmung und individueller Teilhabe.
Ein individueller Bedarf darf nicht zur Gruppenpauschale werden
Gemeinschaftlich erbrachte Unterstützung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Sie darf jedoch nicht allein aus finanziellen Gründen zum Regelfall werden.
Ein Kind, das wegen seines individuellen Unterstützungsbedarfs eine persönliche Schulassistenz benötigt, darf nicht auf eine Gruppenlösung verwiesen werden, nur weil diese günstiger ist.
Ein erwachsener Mensch darf nicht gezwungen werden, persönliche Assistenz mit anderen Personen zu teilen, wenn dadurch Privatsphäre, Sicherheit, Mobilität oder selbstbestimmte Tagesgestaltung eingeschränkt werden.
Pooling darf nur erfolgen, wenn es dem individuell festgestellten Bedarf entspricht und für die betroffene Person geeignet und zumutbar ist.
Ein individueller Bedarf bleibt individuell – auch wenn eine Gruppenlösung für den Kostenträger billiger wäre.
Besonders problematisch wären starre Kostenrichtwerte oder eine Verschärfung bestehender Mehrkostenvorbehalte.
Wenn die gewünschte Unterstützungsform allein deshalb abgelehnt wird, weil eine institutionelle oder gemeinschaftliche Lösung günstiger ist, wird das Wunsch- und Wahlrecht faktisch ausgehöhlt.
Dann entscheidet nicht mehr der Mensch, wie und wo er leben möchte.
Dann entscheiden Kosten, freie Plätze und Verwaltungsstrukturen.
Das steht im deutlichen Spannungsverhältnis zum personenzentrierten Ansatz des Bundesteilhabegesetzes und zum Recht auf selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Das Persönliche Budget darf nicht auf dem Papier bestehen und praktisch ausgehöhlt werden
Das Persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen ermöglichen, erforderliche Unterstützungsleistungen selbst zu organisieren und ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.
Es steht für einen grundlegenden Wechsel:
weg von institutioneller Fremdbestimmung, weg von vorgegebenen Sachleistungen, hin zu Selbstbestimmung und eigener Entscheidung.
Dieser Anspruch kann eingeschränkt werden, ohne dass das Persönliche Budget formell abgeschafft wird.
Dazu reichen:
- zu niedrige Bewilligungen,
- unrealistische Stunden- und Vergütungssätze,
- erzwungene Gruppenangebote,
- pauschale Kostenbegrenzungen,
- kurze oder ständig wiederkehrende Befristungen,
- übermäßige Nachweispflichten,
- lange Bearbeitungszeiten,
- sowie Entscheidungen, die den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht ausreichend berücksichtigen.
Ein Rechtsanspruch, der in der Praxis nicht bedarfsgerecht umgesetzt werden kann, besteht nur noch auf dem Papier.
Wir erwarten daher eine klare Zusage der Bundesregierung, dass das Persönliche Budget nicht durch mittelbare Begrenzungen, pauschale Kostenobergrenzen oder den Vorrang institutioneller Angebote entwertet wird.
Die geplante BGG-Novelle bleibt weit hinter dem Notwendigen zurück
Mit besonderer Schärfe kritisieren wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Bundesregierung hat den Entwurf im Februar 2026 beschlossen. Am 7. Mai 2026 wurde er erstmals im Deutschen Bundestag beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen.
Der Entwurf enthält einzelne Verbesserungsansätze. Er wird dem tatsächlichen Ausmaß bestehender Ausgrenzung jedoch nicht gerecht.
Auch bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde deutliche Kritik geäußert. Sachverständige bewerteten unter anderem die Verpflichtungen der Privatwirtschaft, die Beweislastregelung, die Durchsetzbarkeit der Rechte und die Fristen für den Barriereabbau als unzureichend oder problematisch.
Barrierefreiheit wird weiterhin nicht umfassend verpflichtend
Der Gesetzentwurf erweitert das Benachteiligungsverbot auf bestimmte private Anbieter. Er schafft jedoch keine umfassende allgemeine Verpflichtung sämtlicher privater Anbieter, bestehende Barrieren innerhalb kurzer und verbindlicher Fristen abzubauen. Auch die Materialien des Bundestages halten fest, dass eine ausdrückliche allgemeine Pflicht zum Barriereabbau in der Privatwirtschaft nicht vorgesehen ist.
Damit bleiben große Teile des Alltags weiterhin unzugänglich oder nur eingeschränkt nutzbar:
Arztpraxen, Geschäfte, Gastronomie, Freizeitangebote, Dienstleistungen, Veranstaltungsorte und öffentlich zugängliche Gebäude.
Ein bloßes Benachteiligungsverbot reicht nicht aus.
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht erst vor einer Treppe, einer unzugänglichen Website oder einer fehlenden Kommunikationsmöglichkeit scheitern müssen, bevor sie versuchen können, ihre Rechte durchzusetzen.
Barrierefreiheit muss vorausschauend hergestellt werden.
Ein Benachteiligungsverbot ersetzt keine verbindliche Verpflichtung zum Barriereabbau.
Die Beweislastregelung muss eindeutig und wirksam sein
Der Rechtswissenschaftler Professor Felix Welti hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Beweismaßstäbe im BGG und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu erheblichen rechtspraktischen Schwierigkeiten führen könnten.
Er fordert eine eindeutige Regelung, wonach die betroffene Person Indizien vortragen muss, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Danach muss die andere Seite beweisen, dass kein Verstoß vorliegt. Welti warnt zudem davor, dass die geplante Regelung im Zivilrecht bestehende Rechtspositionen behinderter Menschen sogar verschlechtern könnte.
Ein Gleichstellungsgesetz darf keine neuen Unsicherheiten schaffen.
Es muss Betroffenen die Rechtsdurchsetzung erleichtern und darf ihre bestehende Position keinesfalls verschlechtern.
Fristen bis 2045 sind nicht akzeptabel
Der Gesetzentwurf sieht für den Barriereabbau bei Bestandsbauten des Bundes sehr lange Zeiträume vor. Auch die Sachverständigenstellungnahmen thematisieren die unklare Abgrenzung zwischen den Jahren 2035 und 2045.
Menschen, die heute ausgeschlossen werden, können nicht noch Jahrzehnte auf gleichberechtigten Zugang warten.
Eine Person, die heute 70 Jahre alt ist, darf nicht auf Barrierefreiheit im Jahr 2045 vertröstet werden.
Ein Kind mit Behinderung darf nicht erst im Erwachsenenalter erleben, dass ein öffentlich zugängliches Gebäude vielleicht barrierefrei wird.
Menschenrechte müssen innerhalb eines menschlich vertretbaren Zeitraums wirksam werden.
Rechte benötigen wirksame Durchsetzung
Rechte ohne wirksame Durchsetzungsinstrumente bleiben häufig bloße Versprechen.
Deshalb braucht ein starkes Behindertengleichstellungsgesetz:
- klare und kurze Fristen,
- eindeutige Beweislastregelungen,
- niedrigschwellige Beschwerde- und Schlichtungsverfahren,
- wirksame Individual- und Verbandsklagerechte,
- transparente Kontrollen,
- Ansprüche auf die tatsächliche Beseitigung von Barrieren,
- und angemessene Sanktionen bei Verstößen.
Deutschland braucht kein Gesetz, das Barrierefreiheit erneut vertagt.
Deutschland braucht ein Gesetz, das sie durchsetzt.
Politische Sprache trägt Verantwortung
Unsere Sorge betrifft nicht ausschließlich Sozialrecht und Gesetzgebung.
Sie betrifft auch die politische Sprache des Bundeskanzlers.
Ihre Äußerungen über Migration und das „Stadtbild", Herr Merz, bezogen sich nicht ausdrücklich auf Menschen mit Behinderungen. Wir behaupten daher nicht, dass Sie damit behinderte Menschen gemeint hätten.
Dennoch halten wir diese Debatte für relevant.
Die Äußerungen lösten eine breite öffentliche und politische Diskussion darüber aus, ob sichtbare gesellschaftliche Vielfalt als Problem oder Störung beschrieben wird. Auch in den Regierungspressekonferenzen wurde die sogenannte Stadtbild-Debatte wiederholt thematisiert.
Politische Sprache prägt, wer als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft wahrgenommen wird – und wer zunehmend als Belastung, Kostenfaktor oder Abweichung erscheint.
Menschen mit Behinderungen kennen solche Mechanismen:
wenn Barrierefreiheit als zu teuer bezeichnet wird, wenn Assistenz als Sonderwunsch gilt, wenn ein Rollstuhl angeblich zu viel Platz beansprucht, wenn ein Blindenleitsystem als störend empfunden wird, wenn Kinder mit Behinderungen angeblich den Schulbetrieb belasten, wenn selbstbestimmtes Wohnen teurer ist als ein Platz in einer Einrichtung, wenn Vielfalt nur akzeptiert wird, solange sie nichts kostet und möglichst unsichtbar bleibt.
Ein Bundeskanzler trägt eine besondere Verantwortung für den gesellschaftlichen Ton.
Er sollte deutlich machen, dass Vielfalt kein Mangel und kein Problem ist.
Deutschland gehört Menschen mit und ohne Behinderungen, Menschen unterschiedlicher Herkunft, jungen und alten Menschen sowie Menschen mit unterschiedlichen Lebensweisen und Biografien.
Nicht Vielfalt beschädigt unsere Gesellschaft. Ausgrenzung tut es.
Artikel 1 des Grundgesetzes ist keine politische Verfügungsmasse
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Dieser Satz enthält keinen Haushaltsvorbehalt.
Er unterscheidet nicht zwischen Menschen, deren Teilhabe wenig kostet, und Menschen, deren Unterstützung einen höheren finanziellen Aufwand erfordert.
Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich:
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert, was daraus für staatliches Handeln folgt.
Diese Rechte sind keine freiwilligen Sozialleistungen.
Sie sind staatliche Verpflichtungen.
Unsere Forderungen
Wir fordern Sie und die Bundesregierung auf:
- Erkennen Sie die UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich als verbindlichen Maßstab aller Reformen der Eingliederungshilfe und des Behindertengleichstellungsrechts an.
- Prüfen Sie sämtliche Reformvorschläge transparent auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention und veröffentlichen Sie die Ergebnisse.
- Legen Sie offen, welche Vorschläge aus dem sogenannten Vorschlagsbuch von der Bundesregierung unterstützt, geprüft oder abgelehnt werden.
- Beteiligen Sie Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen frühzeitig, gleichberechtigt, barrierefrei und mit ausreichenden Fristen.
- Schließen Sie Kürzungen und pauschale Begrenzungen individueller Rechtsansprüche in der Eingliederungshilfe verbindlich aus.
- Stellen Sie sicher, dass Pooling niemals allein aus Kostengründen und niemals entgegen dem individuell festgestellten Bedarf durchgesetzt wird.
- Schützen Sie das Wunsch- und Wahlrecht vor starren Kostenrichtwerten und einer weiteren Verschärfung des Mehrkostenvorbehalts.
- Schließen Sie Steuerungs- und Belegungsrechte aus, die Menschen faktisch in bestimmte Einrichtungen oder Wohnformen drängen.
- Sichern Sie das Persönliche Budget durch bedarfsgerechte Beträge, realistische Vergütungssätze, verlässliche Bewilligungszeiträume und weniger Bürokratie.
- Verzichten Sie auf eine stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei Teilhabeleistungen.
- Überarbeiten Sie den Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes grundlegend.
- Schaffen Sie auch für private Anbieter verbindliche, verhältnismäßige und überprüfbare Pflichten zum Abbau bestehender Barrieren.
- Verkürzen und präzisieren Sie die Fristen für den Barriereabbau deutlich.
- Gestalten Sie die Beweislastregelung mindestens entsprechend dem bewährten Maßstab des § 22 AGG und schließen Sie jede Verschlechterung bestehender Rechtspositionen aus.
- Stärken Sie Individual- und Verbandsklagerechte sowie niedrigschwellige Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren.
- Schaffen Sie wirksame Kontrollen und angemessene Sanktionen für Verstöße gegen verbindliche Barrierefreiheitspflichten.
- Legen Sie eine konkrete, finanzierte Strategie für selbstbestimmtes Wohnen und den Abbau institutioneller Abhängigkeiten vor.
- Veröffentlichen Sie einen überprüfbaren Zeitplan zur Umsetzung der Schlussbemerkungen des UN-Fachausschusses aus dem Jahr 2023.
- Verzichten Sie auf eine politische Sprache, die gesellschaftliche Vielfalt, Unterstützungsbedarf oder soziale Rechte vorrangig als Belastung darstellt.
Herr Bundeskanzler,
die Zukunft vieler Menschen mit Behinderungen ist nicht deshalb besorgniserregend, weil es keine rechtlichen Grundlagen gäbe.
Sie ist besorgniserregend, weil vorhandene Rechte seit Jahren nur unzureichend umgesetzt werden – und gleichzeitig Vorschläge diskutiert werden, die ihre praktische Wirksamkeit aus finanziellen Gründen einschränken könnten.
Deutschland braucht keine Rückkehr zur Fürsorgepolitik.
Deutschland braucht keine neuen institutionellen Abhängigkeiten.
Deutschland braucht keine Barrierefreiheit, die auf das Jahr 2045 verschoben wird.
Deutschland braucht eine Bundesregierung, die versteht:
Menschen mit Behinderungen sind keine Belastung.
Assistenz ist kein Luxus.
Barrierefreiheit ist kein Entgegenkommen.
Selbstbestimmung ist kein Sonderwunsch.
Teilhabe ist kein Einsparpotenzial.
Menschenwürde ist nicht verhandelbar.
Wir erwarten von Ihnen und der Bundesregierung eine konkrete Antwort.
Nicht nur ein allgemeines Bekenntnis zur Inklusion.
Sondern einen überprüfbaren politischen Kurs, der den Verpflichtungen Deutschlands aus dem Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich gerecht wird.
Mit entschlossener Stimme,
Alexander Ramm und Marcel Lübke
Vorstände von InkluFusion e. V.